Satzung und Sonstiges

Teilnehmerliste  Gründungsprotokoll   Beitragsordnung   Satzung unterzeichnet

Satzung – Ascanische Altmark e.V.

Name und Sitz

Der gemeinnützige Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Salzwedel eingetragen werden und heißt dann.

Ascanische Altmark e.V.

Er hat seinen Sitz in

29410 Salzwedel, Klein Wieblitz Nr.29

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Aufgaben und Zweck

Der Verein stellt sich die Aufgabe, den mittelalterlichen Schatz der Altmark  – die romanischen und gotischenBackstein-, Feldsteinkirchen und -klöster der Öffentlichkeit bekannt zu machen, sowie Nutzungskonzepte zu deren Erhaltung zu entwickeln.

Ziel ist weiterhin, die Beantragung zur Aufnahme in die Liste des Welterbes gemäß des „Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ der UNESCO, durch das Land Sachsen-Anhalt zu erreichen.

Die Vereinstätigkeit wird in einem jährlichen Arbeitsprogramm festgelegt.

Mitgliedschaft

Mitglied kann Jeder werden, der Aufgaben und Zweck gem. § 2 bejaht, das 16. Lebensjahr vollendet hat, die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt und sich zur Zahlung festgesetzten Beitrages verpflichtet

Juristische Personen können Mitglied des Vereins werden und haben eine Stimme in der Mitgliederversammlung.

Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.

Über die Aufnahme und den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden in einer Beitragsordnung festgelegt.

Organe

Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand

 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für alle Aufgaben, soweit sie nicht dem Vorstand obliegen. Ausschließlich durch die Mitgliederversammlung sind folgende Punkte zu entscheiden:

  1. Satzungsänderungen und Vereinsauflösung
  2. Mitgliederaufnahmen und Ausschlüsse
  3. jährlicher Arbeitsplan
  4. Wahl des Vorstandes
  5. Jahreshaushaltsplan
  6. Entgegennahme des Rechenschafts- Finanzberichtes des Vorstandes und Erteilung der Entlastung
  7. Beschlussfassung zur Wahl-, Beitrags- und Geschäftsordnung

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig, wenn die Einladung form- und fristgerecht an die Mitglieder erfolgt ist. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit, bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Satzungsänderungen, Vereinsauflösung, sowie Mitgliederaufnahmen und Ausschlüsse sind mit einer 2/3 Mehrheit zu entscheiden.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand vorbereitet und findet mindestens einmal pro Jahr statt. Sie wird vom Vorsitzenden oder in dessen Verhinderung vom Stellvertreter unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung hat dann stattzufinden, wenn

  • ein Fünftel der Mitglieder unter Angabe der Gründe beim Vorstand dies schriftlich beantragen.

Die Ladungsfrist für eine Mitgliederversammlung beträgt vierzehn Tage und beginnt mit dem Postausgang, die Zusendung der Einladung per E-Mail ist zulässig.

Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen.

 

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus

  • Vorsitzende(r)
  • Stellvertreter(in)
  • Schriftführer(in)

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte auf der Basis des Jahreshaushaltsplanes.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils für 2 Jahre gewählt.

Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus ist eine Neuwahl für den Rest der Amtszeit erforderlich. Diese ist innerhalb von 6 Wochen nach dem Ausscheiden durchzuführen.

Vertretungsberechtigter Vorstand gem. § 26 BGB

Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.

Auflösung

Im Falle der Auflösung des Vereins geht das Vereinsvermögen nach Begleichung aller Verbindlichkeiten an  die für Salzwedel zuständige Feuerwehrunfallkasse.

Diese Satzung wurde auf der Gründungsveranstaltung des Ascanische Altmark e.V. am ………… in Salzwedel beschlossen, was die Unterzeichner durch Ihre Unterschrift bestätigen.