Teilnehmerliste Gründungsprotokoll Beitragsordnung Satzung unterzeichnet
Satzung – Ascanische Altmark e.V.
Name und Sitz
Der gemeinnützige Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Salzwedel eingetragen werden und heißt dann.
Ascanische Altmark e.V.
Er hat seinen Sitz in
29410 Salzwedel, Klein Wieblitz Nr.29
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Aufgaben und Zweck
Der Verein stellt sich die Aufgabe, den mittelalterlichen Schatz der Altmark – die romanischen und gotischenBackstein-, Feldsteinkirchen und -klöster der Öffentlichkeit bekannt zu machen, sowie Nutzungskonzepte zu deren Erhaltung zu entwickeln.
Ziel ist weiterhin, die Beantragung zur Aufnahme in die Liste des Welterbes gemäß des „Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ der UNESCO, durch das Land Sachsen-Anhalt zu erreichen.
Die Vereinstätigkeit wird in einem jährlichen Arbeitsprogramm festgelegt.
Mitgliedschaft
Mitglied kann Jeder werden, der Aufgaben und Zweck gem. § 2 bejaht, das 16. Lebensjahr vollendet hat, die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt und sich zur Zahlung festgesetzten Beitrages verpflichtet
Juristische Personen können Mitglied des Vereins werden und haben eine Stimme in der Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.
Über die Aufnahme und den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit.
Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden in einer Beitragsordnung festgelegt.
Organe
Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für alle Aufgaben, soweit sie nicht dem Vorstand obliegen. Ausschließlich durch die Mitgliederversammlung sind folgende Punkte zu entscheiden:
- Satzungsänderungen und Vereinsauflösung
- Mitgliederaufnahmen und Ausschlüsse
- jährlicher Arbeitsplan
- Wahl des Vorstandes
- Jahreshaushaltsplan
- Entgegennahme des Rechenschafts- Finanzberichtes des Vorstandes und Erteilung der Entlastung
- Beschlussfassung zur Wahl-, Beitrags- und Geschäftsordnung
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig, wenn die Einladung form- und fristgerecht an die Mitglieder erfolgt ist. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit, bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Satzungsänderungen, Vereinsauflösung, sowie Mitgliederaufnahmen und Ausschlüsse sind mit einer 2/3 Mehrheit zu entscheiden.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand vorbereitet und findet mindestens einmal pro Jahr statt. Sie wird vom Vorsitzenden oder in dessen Verhinderung vom Stellvertreter unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung hat dann stattzufinden, wenn
- ein Fünftel der Mitglieder unter Angabe der Gründe beim Vorstand dies schriftlich beantragen.
Die Ladungsfrist für eine Mitgliederversammlung beträgt vierzehn Tage und beginnt mit dem Postausgang, die Zusendung der Einladung per E-Mail ist zulässig.
Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen.
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus
- Vorsitzende(r)
- Stellvertreter(in)
- Schriftführer(in)
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte auf der Basis des Jahreshaushaltsplanes.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils für 2 Jahre gewählt.
Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus ist eine Neuwahl für den Rest der Amtszeit erforderlich. Diese ist innerhalb von 6 Wochen nach dem Ausscheiden durchzuführen.
Vertretungsberechtigter Vorstand gem. § 26 BGB
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.
Auflösung
Im Falle der Auflösung des Vereins geht das Vereinsvermögen nach Begleichung aller Verbindlichkeiten an die für Salzwedel zuständige Feuerwehrunfallkasse.
Diese Satzung wurde auf der Gründungsveranstaltung des Ascanische Altmark e.V. am ………… in Salzwedel beschlossen, was die Unterzeichner durch Ihre Unterschrift bestätigen.